Schulaufsicht im Kanton St.Gallen

Stand August 2024

Umsetzung Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität
Im November 2015 hat der Bildungsrat nach einer intensiven Konzeptphase das Gesamtkonzept Schulaufsicht und Schulqualität erlassen. Dieses erlassene Konzept dient als Grundlage für die Aufsicht in den Regel-, Privat- und Sonderschulen. Das Gesamtkonzept wird 2020 im Auftrag des Bildungsrates einer Evaluation unterzogen. Als Evaluationsteilnehmer gelten alle Schulträger der öffentlichen Schule. Das Konzept wurde 2020 einer umfassenden Evaluation unterzogen und auf das Jahr 2021 hin wurden einige kleine Optimierungen vorgenommen. Im Grundsatz stösst die Umsetzung des Konzeptes bei den Schulträgern auf Akzeptanz.

Seit Januar 2016 ist die neu geschaffene Abteilung Aufsicht und Schulqualität aktiv an der Umsetzung des Konzeptes.

Nebst den rund 30 Privatschulen (steigende Tendenz) sowie neuerdings die vom Bildungsrat bewilligten Lernsettings im privaten Einzelunterricht und ab 2019 rund 20 privaten Sonderschulen und 7 Asylschulen, werden pro Kalenderjahr zwischen 20 bis 25 Regelschulträger beaufsichtigt. Zum Einsatz gelangen neu entwickelte standardisierte Vorgehensweisen und Instrumente.

Wie letztes Jahr im Ausblick thematisiert, endete Ende 2023 der zweite Aufsichtszyklus (2020 bis 2023) für die Regelschulen.

2024 war somit Start für den Aufsichtszyklus 2024 bis 2027. Wie gehabt werden pro Jahr zwischen 20 und 25 Schulträger der Aufsicht unterzogen.

Schwerpunkte im neuen Aufsichtszyklus sind:

  • Prüfung personalrechtlicher Bereiche (Weiterführung der Arbeit aus den vorherigen Aufsichtszyklen
  • Prüfung kantonaler Vorgaben (z.B. Konzeptionierung und Umsetzung schulergänzende Betreuung)
  • Lokales Qualitätskonzept (LQK) Bereich Unterrichtsqualität

Mit dem Erlass des Detailkonzeptes «pädagogische Aufsicht in privaten Sonderschulen des Kantons St.Gallen» im Dezember 2018 werden ab 2019 auch die privaten Sonderschulen des Kantons St.Gallen durch die Abteilung Aufsicht und Schulqualität offiziell beaufsichtigt. Sie prüft vor allem die pädagogischen Bereiche, während die Abteilung Sonderpädagogik sich mit den betriebswirtschaftlichen Fragestellungen auseinandersetzt. Während 2019 alle Detailfragen und Schnittstellen geklärt sowie die entsprechenden Instrumente geschaffen worden sind, steht im 2020 die Umsetzung vor Ort im Zentrum. Die Schulschliessung infolge Corona brachte die Umsetzung etwas ins Stocken. So konnten bloss die Erstkontakte vor Ort stattfinden. Ab 2021 ist die vorgesehene Umsetzung vollumfänglich im Gange.

Ende 2023 endete der erste Aufsichtszyklus bei den Sonderschulen. Den Sonderschulen wurden die Ergebnisse über die Prüfschwerpunkte mündlich übersichtsmässig gespiegelt und in einem schriftlichen Bericht ausführlich dargelegt.

In der Zwischenzeit wurde das Sonderpädagogikkonzept (SOK) einer umfassenden Evaluation unterzogen. Die Auswertung hat ergeben, dass in diversen Bereichen Anpassungen vorgenommen werden müssen. Einzelne Fragestellungen spielen auch in die Gesamtrevision des Volksschulgesetzes hinein. Bis die Zielrichtungen neu definiert sind, wird sich die Aufsicht zurückhalten und nur bei Bedarf prüfend einschreiten. Ansonsten gilt ein «Boxenstopp» sicherlich für 2024.

Seit rund einem Jahr laufen im Hintergrund des St.Galler Volksschulwesens die Revisionsarbeiten am Volksschulgesetz. Noch ist es verfrüht, die neue Zielrichtung zu thematisieren.