Mehrschrittevaluationen an den Volksschulen des Kantons Basel-Stadt

Stand August 2024

Gesetzliche Grundlage
Mit Beitritt des Kantons Basel-Stadt zu den beiden Konkordaten der schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenzen (HarmoS und Sonderpädagogik) hat sich der Kanton auch verpflichtet, die umfassenden Reformen zu evaluieren.

Standortbezogene Schulevaluationen Basel-Stadt von 2014 bis 2024
Standortbezogene Schulevaluationen werden auf der Volksschulstufe seit 2014 durchgeführt. Das Grundkonzept sieht vor, dass alle Volksschulen Basel-Stadt – ausgenommen die Gemeindeschulen in Riehen und Bettingen – bis zum Ende des Evaluationszyklus (2014 – 2024) zwei standortbezogene Evaluationen durchführen.

Erkenntnisse aus den Schulevaluationen
Die Erkenntnisse aus den Schulevaluationen werden in Monitoringberichten aufbereitet. In den letzten Jahren zeigten diese, dass die Schulevaluationen von den Schulen generell breit akzeptiert sind. Vor allem die Möglichkeit, individuelle, auf die Einzelschule zugeschnittene Evaluationen durchzuführen, wird geschätzt.

Mehrschrittevaluationen Basel-Stadt ab 2025
Die standortbezogenen Schulevaluationen werden im Kalenderjahr 2024 abgeschlossen. Ab 2025 werden an den Volksschulen Basel-Stadt dann sogenannte Mehrschrittevaluationen durchgeführt. Neu ist, dass der Evaluationsschwerpunkt der jeweiligen Schule auf Grundlage von quantitativen Daten und Schuldokumenten von Vertretenden der Schule, des Kantons und der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) gemeinsam festgelegt wird. Das Zentrum für Lehrer*innenbildungsforschung des Instituts Forschung und Entwicklung der PH FHNW ist Auftragnehmer für die Begleitung der Mehrschrittevaluationen. Den normativen Rahmen bieten die teilweise speziell auf den Kanton Basel-Stadt zugeschnittenen Orientierungsraster der PH FHNW. Die Orientierungsraster werden aktuell überarbeitet und aktualisiert.

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