Stand August 2024
Kantonale Qualitätskontrolle an den Aargauer Volksschulen
Die kantonale Schulaufsicht prüft im Abstand von fünf Jahren an jeder Schule mit einem standardisierten, datengestützten Verfahren, ob diese die grundlegenden Anforderungen an die definierten Qualitätsbereiche erfüllt und die kantonalen Vorgaben einhält.
Zuständigkeiten
Die kantonale Schulaufsicht des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) ist für die gesamte Durchführung der periodischen und flächendeckenden Überprüfung aller Schulen zuständig. Unterstützt wird sie durch die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW), welche Online-Befragungen der wichtigen schulischen Akteure durchführt und vertiefte Prüfungen vornimmt im Falle von Schulen mit Hinweisen auf Schwierigkeiten. Damit erlangt der Kanton Aufschluss darüber, inwieweit die Schulen die grundlegenden Anforderungen an die definierten Qualitätsbereiche erfüllen und die kantonalen Vorgaben einhalten. Die Aufgaben der Schulführung bleiben unverändert. Diese verantwortet die Qualitätsentwicklung an der Schule vor Ort in den Bereichen Organisation, Unterricht und Personal.
Abgestuftes Verfahren zur Qualitätskontrolle
Das Verfahren der kantonalen Qualitätskontrolle ist nachfolgenden Stufen konzipiert:
Standardisierte Prüfung der Schulqualität aller Schulen
Im Zentrum steht die standardisierte Prüfung der Schulqualität durch die Schulaufsicht, welche zu einer Qualitätseinschätzung führt. Als Grundlage dienen die Ergebnisse aus Online-Befragungen der Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse, Lehrpersonen und Eltern sowie vorhandene Schulführungsdokumente und ausgewählte statistische Kennzahlen von Statistik Aargau. Die Schulaufsicht bespricht die ausgewerteten Daten mit der Schulführung und nimmt eine Qualitätseinschätzung vor. Falls es keine Hinweise auf Schwierigkeiten gibt bzw. kein Verdacht auf Defizite besteht, so ist die Prüfung abgeschlossen. Das Departement BKS rechnet damit, dass dies für rund siebzig Prozent aller Schulen diese Prüfung positiv ausfällt und abgeschlossen ist.
Vertiefte Prüfung der Schulqualität einzelner Schulen
Bei Schulen mit Hinweisen auf Schwierigkeiten wird eine vertiefte Prüfung durch die PH FHNW angeordnet. Diese führt Interviews, Gespräche und allenfalls ergänzende Befragungen zu den erkannten Auffälligkeiten durch. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zuhanden der Schulaufsicht zusammengefasst. Diese entscheidet abschliessend darüber, ob ein Handlungsbedarf besteht oder nicht. Wenn ein Handlungsbedarf erkannt wird, begleitet die Schulaufsicht die Schule im Aufarbeitungsprozess. Andernfalls ist der Prozess abgeschlossen.
Begleitete Defizitaufarbeitung
Falls Handlungsbedarf erkannt wird, so werden die Schulen im Aufarbeitungsprozess in einem dafür definierten Verfahren begleitet. In regelmässigen Standortgesprächen unter der Leitung der Schulaufsicht informiert die Schulführung über den Stand der Aufarbeitung in den einzelnen defizitären Bereichen und kann aktuelle auftauchende schwierige Situationen besprechen. Bei Bedarf kann die Schulaufsicht selber Massnahmen anordnen. Ziele der Begleitung sind die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an die definierten Qualitätsbereiche an eine funktionierende Schule und die Erhöhung der Selbststeuerungsfähigkeit der Schulführung. Die Verantwortung über die Führung der Schule liegt beim Gemeinderat.
Nachkontrolle der Defizitaufarbeitung
Die Nachkontrolle erbringt den datengestützten Nachweis, dass die Defizite behoben worden und die definierten Qualitätsansprüche in den betreffenden Bereichen erfüllt sind. In der Regel erfolgt diese nach zweieinhalb bis drei Jahren. Durchgeführt wird diese wiederum durch die PH FHNW analog dem Verfahren der vertieften Prüfung.
Umfang, Form sowie Zeitpunkt der Nachkontrolle richten sich nach den Ergebnissen aus der vertieften Prüfung und werden der Situation der Schule angepasst. Dies wird schriftlich festgelegt.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung über die Qualitätssicherung an der Volksschule, SAR 401.116 (Stand 1. Januar 2022)
Durchführung von schulinternen Befragungen
Den Schulen steht mit Evaltool ein von der PH FHNW entwickeltes Instrument zur Verfügung, mit welchem sie selbständig und effizient quantitative Befragungen durchführen können. Es stehen Standardfragebogen zu verschiedenen Themen des Unterrichts- und Schulalltages zur Verfügung sowie ein umfassender Itempool, mittels welchen Befragungen auf die eigene Schule bzw. den eigenen Unterricht zugeschnitten werden können. Die Befragungsresultate können als Grafiken dargestellt werden. Die Nutzung von Evaltool ist für Aargauer Schulen kostenlos.
Begleitete Selbstevaluation
Das Zentrum Bildungsorganisation und Schulqualität der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz bietet interessierten Schulen Unterstützung an in Form von begleiteten Selbstevaluationen (z.B. verschiedene Formen wie Kompaktevaluation, Partnerschaft-Peer-Review, Fragebogengestützte Evaluation, Geleitete Evaluation) sowie bei der Entwicklung von Instrumenten (z.B. auch Referenzrahmen und Itempools) für Evaluationsschwerpunkte wie altersdurchmischtes Lernen AdL, Schulkultur, Followership, kompetenzorientierter Unterricht. Die Kosten sind durch die Schule selbst zu tragen.
Weitere Informationen
Zum Verfahren der kantonalen Qualitätskontrolle im Schulportal unter:
Kanton Aargau Schulportal - Kantonale Qualitätskontrolle (schulen-aargau.ch)
Zu Referenzrahmen und Orientierungsraster im Schulportal unter:
Kanton Aargau Schulportal - Schulinternes Qualitätsmanagement (schulen-aargau.ch)
Zum Evaltool im Schulportal unter
Kanton Aargau Schulportal - Schulinternes Qualitätsmanagement (schulen-aargau.ch)
sowie unter
Willkommen bei Evaltool – Evaltool (evaltool2.ch)
Zur Begleiteten Selbstevaluation unter:
Begleitete Selbstevaluation - Q2E – ein Orientierungsmodell für Qualitätsmanagement