Stand August 2024
Einbettung bzw. politische/gesetzliche Grundlagen
Landratsbeschluss vom 11. Februar 2009 zur Einführung der externen Schulevaluation auf den 1. August 2010.
Evaluationsverfahren
In einem ersten Zyklus wurde von 2010 bis 2014 mit sämtlichen 20 Schuleinheiten eine Breitbandevaluation durchgeführt. Der entsprechende Bericht wurde im Jahresbericht des Amtes für Volksschulen 2014/15 veröffentlicht, siehe Seiten 18-24. Anstelle von Breitbandevaluationen werden seither Fokusevaluationen durchgeführt.
In den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 fanden keine Externen Evaluationen statt (ERB Nr. 2015-1), sondern es wurde stattdessen die schulinterne Evaluation aufgebaut. Die Schulen können seither bei der Planung von schulinternen Evaluationsvorhaben Beratung in Anspruch nehmen und es werden Evaluationsinstrumente zur Verfügung gestellt.
Fokusevaluationen
Im Schuljahr 2017/18 wurde mit allen 10 Oberstufenzentren eine Externe Evaluation zum Thema „8plus –Weiterentwicklung Oberstufe“ durch die Pädagogische Hochschule Schwyz durchgeführt. Der Bericht liegt seit Ende 2018 vor, die einzelnen Schulen konnten zudem von einer individuellen Rückmeldung profitieren, um gezielte Schul- und Unterrichtsentwicklung zu ermöglichen.
Im Jahr 2020 wurde eine Externe Evaluation durch die PH Luzern zum Thema «Umsetzung der Integrativen Förderung und der Integrativen Sonderschulung» durchgeführt. Im Rahmen der Evaluation wurde der Umsetzungsgrad überprüft und die Erfahrungen der Beteiligten festgehalten. Der Bericht liegt seit Oktober 2020 vor. Erneut erhielten die einzelnen Schulen individuelle Rückmeldung durch die Auftragnehmerin zwecks gezielter Schul- und Unterrichtsentwicklung.
In den Jahren 2021/2022 wurde eine gemeinsame Externe Evaluation der Kantone Nid-, Obwalden und Uri durch die PH FHNW durchgeführt. Zweck der Evaluation war insbesondere, den Stand der Einführung des Lehrplans 21 zu überprüfen sowie die Erfahrungen der Beteiligten festzuhalten. Der Bericht liegt seit Januar 2023 vor.
Referenzrahmen
Der geltende Referenzrahmen «Standards Uri 19-23» stellt ab 2019 die Grundlage für die weiteren Fokusevaluationen und die Schulentwicklung dar (ERB 2018-38) und wurde für das Schuljahr 2023/24 verlängert.