Stand August 2024
Einbettung bzw. politische / gesetzliche Grundlagen
Die evaluationsbasierte Schulaufsicht erfüllt gleichzeitig eine Entwicklungs- und eine Rechenschaftsfunktion. Gegenüber der einzelnen Schule steht die Entwicklungsfunktion im Vordergrund, gegenüber Behörden und Öffentlichkeit die Rechenschaftsfunktion. Die Ergebnisse der Evaluationen sind als datengestützte Feedbacks zu verstehen, welche den einzelnen Schulen ermöglichen, Entwicklungen zu planen oder bereits Erreichtes zu sichern. Ausserdem können sie der Schulführung (Schulkommission und Schulleitung) für die Strategieentwicklung dienen.
Die evaluationsbasierte Schulaufsicht stellt ein Element im kantonalen Qualitätskonzept dar und ist im Bildungsgesetz (Art. 80 Abs. 2) verankert. Sie unterstützt und fördert die Qualitätsentwicklung in den Schulen und ermöglicht ein zielorientiertes Controlling durch den Kanton.
Im Juni 2020 wurde der Turnus III der evaluationsbasierten Schulaufsicht abgeschlossen. Die erhobenen Daten wurden auf kantonaler Ebene ausgewertet und in einem Bericht interpretiert.
Weiter wurden die Schulen durch die Abteilung Volksschule und externen Beratungspersonen beim Aufbau eines internen Qualitätsbewusstseins unterstützt.
Gleichzeitig wurde die evaluationsbasierte Schulaufsicht neu konzipiert.
Der Turnus IV startet im Schuljahr 2024/25 und erstreckt sich bis Ende Schuljahr 2027/28.