Stand August 2024
Einbettung bzw. politische/gesetzliche Grundlagen
Die externe Schulevaluation ist ein integrativer Bestandteil des Zuger Rahmenkonzepts «Gute Schulen - Qualitätsmanagement an den gemeindlichen Schulen» und ist im 'Schulgesetz § 13 Qualitätsentwicklung' sowie in der entsprechenden 'Verordnung §8ter Externe Schulevaluation' verankert. Der Bildungsrat definiert jeweils die Schwerpunkte der externen Schulevaluation für einen Evaluationsdurchgang. Der 'Referenzrahmen Schulqualität 2019' definiert die Qualitätsansprüche an eine gute Schule und dient der externen Schulevaluation bzw. bei internen Evaluationen als Grundlage.
Evaluationsverfahren und -methoden
Die externe Schulevaluation basiert auf einem modularen und adaptiven Verfahren:
- Standardisiert: Evaluationsschwerpunkte des Bildungsrats des Kantons Zug
- Modular/adaptiv: Fokusfragen der Schule/Schuleinheit
Das Evaluationsverfahren wird im Konzept 'Externe Schulevaluation - dritter Evaluationszyklus 2020 - 2025' detailliert beschrieben.
Evaluationsmethoden: Dokumentenanalyse, Online Fragebogen (IQES-Online), Interviews, Ratingkonferenzen, gemeinsame Dateninterpretation, Shadowing, Unterrichtsbeobachtungen, freie Beobachtungen auf dem Schulgelände, Rundgang im Schulhaus, geführte Dateninterpretationen.
Befragungen: Schülerinnen, Schüler, Lehrpersonen, Eltern, Schulleiterin, Schulleiter.
Aktuell
Die externe Schulevaluation des Kantons Zug befindet sich in der dritten Evaluationsrunde. Im September 2021 wurde der dritte Evaluationsdurchgang mit einem modularen, auf die jeweilige Schule angepassten Verfahren gestartet.
Der 'Referenzrahmen Schulqualität' und unterstützende Produkte stehen allen Zuger Schulen zur Verfügung.
Folgende kantonale Fokusevaluationen sind geplant:
- 2025 – Zug+ (Sprachaustausch Zuger Schulen)
- 2026 – Evaluation SEK I plus – Neugestaltung des 9. Schuljahres
Konzept dritter Evaluationszyklus 2020 - 2025
Referenzrahmen Schulqualität Kanton Zug (zweite, nach Lehrplan 21 überarbeitete Fassung, 2019)